Führerscheinklassen in unserer Fahrschule in Stadthagen
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h
- Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
- Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
Erwerb: direkt
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: keine weitere Klasse
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h
- mit max. 50 cm³ Hubraum bzw.max 4 kW Nenndauerleistung
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine weitere Klasse
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
- Motorleistung, von nicht mehr als 11kW
- dreirädrige Kleinkrafträder einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
- Bedingung: Vorbesitzt der Klasse A1
- mind. 2 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 - Erwerb vor 1.4.1980
Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
- das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
- Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
- Bedingung: Vorbesitzt der Klasse A2
- mind. 2 Jahre
Erwerb: direkt
Mindestalter: 20 Jahre
Einschluss: AM, A1, A2
- Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit einer Leistung über 15 kW
Erwerb: direkt
Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss: AM, A1, A2
- zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
- Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird
Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM, L
- Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers max. 3500 kga
Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
Einschluss: keine Klassen
- Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
- zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 4250 kg
Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
Einschluss: keine Klassen
- Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h
- mit Anhängern bis 25 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine Klassen